Datenschutz

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Magic-Photobox Markovic:

(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Magic-Photobox und den Mietern.

(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Magic-Photobox hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Magic-Photobox und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

§2 Mietgegenstand

(1) Magic-Photobox vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste oder Familienfeiern.

(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über die Internetseite www.magic-Photobox.ch können die Gäste nach Eingabe des Codes auf Bilder auch in digitaler Form zugreifen.

(3) In Abstimmung mit Magic-Photobox ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Magic-Photobox (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 079 916 38 52 sowie per E-Mail unter info@magic-photobox.ch

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

Sie überweisen nach Erhalt (Zusicherung des Wunschtermins) den Kompletten Preis auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt für Sie fix gebucht.  Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

(1) Abholung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Der Vermieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Mieter abzuholen.

(2) Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus per Überweisung und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden kann. 

§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Photobooth-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Photoboothaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden.

§6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 15.- CHF an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§7 Kündigung / Rücktritt

Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit Magic-Photobox geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %,

Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,

Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,

Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme.

Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Photobooth-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Photobooth-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag zurück.

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Kunde während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

§9 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:

(1) Das Photobooth-System oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.

(2) Das Photobooth-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.

(3) Das Photobooth-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.

(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Photobooth-System abzustellen oder sie in die Photobooth einzuführen.

(5) Das Photobooth-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Magic-Photobox Markovic.

§11 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.

Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.

§12 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.

(2) Magic-Photobox stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.

(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht der Magic-Photobox ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Magic-Photobox zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

§13 Datenschutz

(1) Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
(2) Die Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
3.Magic-Photobox trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies
- zur vertragsgemäßen Leistungserbringung,
- zum Zweck der Vertragsdurchführung,
- für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und
- zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(4) Magic-Photobox wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

(5) Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahr gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(6) Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Mieter an folgende Adresse wenden:

Magic Photobox Markovic

Neubadrain 16

4102 Binningen (CH)

Tel 079 916 38 52

E-MAIL: info@magic-photobox.ch